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Erklärung zur
Barrierefreiheit

Die ARE Austrian Real Estate GmbH (kurz "ARE") ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.are.at/


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar. 


Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

Für einige Bilder fehlt der Alternativtext, sodass diese Information für Screenreader-Benutzer nicht zugänglich ist. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 (Nicht-Text-Inhalte) nicht erfüllt. Alle nicht-dekorativen Bilder werden laufend um Alternativtexte ergänzt.

Viele unserer PDF-Dokumente, Flipbooks und Word-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind sie nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzerinnen und Benutzern nicht oder nur unzureichend mit Strukturinformationen erfasst werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt. Diese Dokumente werden laufend gegen barrierefreie pdf-Dokumente ausgetauscht.

Das WCAG-Kriterium 1.4.3. Kontrast (Minimum) ist teilweise nicht erfüllt. Wir arbeiten daran, einen Hochkontrast-Modus zur Verfügung zu stellen, der mit Klick auf das Kontrast-Icon im Header-Bereich aktiviert werden kann.

b. Unverhältnismäßige Belastung

Unsere Videos verfügen über keine Audio-Deskription. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir haben die Kosten für die Behebung des Problems bewertet. Wir sind der Ansicht, dass dies jetzt eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 20. September 2023 aktualisiert.

Die Website wurde intern bewertet. Zur Unterstützung der Bewertung wird das Tool Siteimprove verwendet. Die Bewertung erfolgt sowohl hinsichtlich redaktioneller als auch technischer Kriterien.

 

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf unsere Website werden laufend verbessert und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an office@are.at mit dem Betreff "Meldung einer Barriere auf https://are.at/". Bitte beschreiben Sie uns das Problem und führen Sie die URL(s) der betroffenen Seite oder des Dokuments an.


Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren

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